Für Stellensuchende

Wir unterstützen Dich dabei, Deine persönlichen Ziele zu erreichen.

Arbeiten wann Du willst?
Besserer Lohn?

Mehr Wertschätzung?
WiedereinsteigerIn?

Temporärarbeit ist eine hervorragende Möglichkeit für Fachkräfte, ihre Karriere voranzutreiben und wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Im Gegensatz zu einer Festanstellung bietet die Arbeit als Temporärkraft eine Vielzahl von Vorteilen.

Flexibilität: Einer der größten Vorteile von Temporärarbeit ist die Flexibilität. Als Temporärkraft hast Du die Freiheit, Deine Arbeitszeiten und -orte selbst zu wählen. Dies gibt Dir die Möglichkeit, eine Work-Life-Balance zu erreichen, die für Deine individuellen Bedürfnisse und Ziele am besten geeignet ist.

Vielfalt: Ein weiterer Vorteil ist die Vielfalt der Arbeitsplätze, die Dir zur Verfügung stehen. Als Temporärkraft kannst Du in verschiedenen Einrichtungen und Abteilungen arbeiten und somit eine Vielzahl von Erfahrungen sammeln und Deinen Lebenslauf erweitern. So kannst Du Deine Fähigkeiten und Kenntnisse erweitern und Deine Karriere vorantreiben.

Besserer Lohn: Wertschätzung zeigt sich auch über den Lohn. In der Temporärarbeit verdienen Fachkräfte zumeist deutlich besser als in einer Festanstellung. Als Temporärkraft musst Du Dir zudem keine Sorgen um langfristige Verpflichtungen o.ä. machen. Du kannst Dich auf die Arbeit konzentrieren und die Vorteile geniessen, die Dir durch Deine temporäre Anstellung geboten werden.

Weiterbildung: Alle Temporärarbeitende haben Anspruch auf regelmässige Weiterbildung. Diese wird durch die Weiterbildungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert. Dies gibt Dir zusätzliche Möglichkeiten Dich beruflich weiterzuentwickeln.

Du suchst keine Temporärstelle sondern eine dauerhafte Stelle? Gerne helfen wir Dir natürlich auch dabei, eine neue Feststelle zu finden – selbstverständlich kostenfrei!

Interesse geweckt? Dann lerne uns in einem unverbindlichen Termin persönlich oder per Videocall kennen!
Bewirb Dich doch direkt via Bewerbungsformular oder schick uns eine E-Mail auf bewerbung@vida-personal.ch und wir melden uns zeitnah bei Dir. Nachdem wir alle wichtigen Informationen wie Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikation, etc. geprüft haben, laden wir Dich zu einem persönlichen Gespräch ein.


Häufige Fragen und Antworten zu Temporärstellen

Du bewirbst Dich direkt via Bewerbungsformular oder schickst uns eine E-Mail auf bewerbung@vida-personal.ch und wir melden uns zeitnah bei Dir. Nachdem wir alle wichtigen Informationen (wie Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikation, etc.) gesichtet haben, laden wir Dich zu einem persönlichen Gespräch ein. Sollte es zu keiner Anstellung kommen, werden Deine Unterlagen selbstverständlich gelöscht.

Nach Abschluss des Bewerbungsprozesses erhältst Du von uns den Rahmenarbeitsvertrag, in dem die allgemein geltenden vertraglichen Bedingungen zwischen der Vida Personal und Dir beschrieben sind. Nachdem Du Dich zu einem Einsatz in einem Betrieb entscheidest, erhältst Du den sog. Einsatzvertrag, in dem die für diesen Einsatz spezifischen Dinge vertraglich geregelt werden (Pensum, Einsatzdauer, etc.). Alle weitere Fragen erklären wir Dir gerne persönlich.

Grundsätzlich kannst Du bei der Vida Personal wählen, wann und wo Du arbeiten möchtest. Präferenzen wie Frühschicht, Spätschicht, etc. werden bestmöglich berücksichtigt. Dabei müssen gesetzliche Rahmenbedingungen wie bspw. die Ruhezeiten eingehalten werden.

Du bestimmst die Ferien und teilst uns mit, wann Du keine Einsätze wahrnehmen möchtest. Bei einem längerfristigen Einsatz kann dies bereits bei Vertragsabschluss kommuniziert werden. Bei Ferienbezug erhältst Du die monatliche Ferienentschädigung ausbezahlt.

Du bist im Rahmen einer Temporärstelle vollumfänglich sozialversichert. Neben den gesetzlich festgelegten Abgaben für AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung, sind alle Mitarbeitenden bei der KTG (Krankentaggeldversicherung) und der BVG (Pensionskasse) versichert. Bei näheren Fragen komme einfach auf uns zu.

Alle Mitarbeitenden werden ab der 14. Arbeitswoche automatisch bei der tellco Pensionskasse versichert, Arbeitnehmende mit Unterstützungspflichten gegenüber Kindern sind obligatorisch ab dem ersten Tag versichert. Eine freiwillige Unterstellung ab dem ersten Tag steht zudem allen Mitarbeitern zu. Die Beiträge werden je zur Hälfte (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) aufgeteilt.

Wir benötigen bei Krankheit ein Arztzeugnis ab Tag 1 und eine zeitnahe Information per Telefon auf +41 58 510 88 77, ausserdem muss der Einsatzbetrieb frühestmöglich telefonisch kontaktiert werden. Die Krankentaggeldversicherung eCare übernimmt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ab dem 3. Tag. Die Taggeldhöhe entspricht 80% der versicherten Lohnsumme und wird im Normalfall für 730 Tage ausgezahlt.*

*Solltest Du ausschliesslich dem GAV Personalverleih unterstellt sein, nicht obligatorisch BVG-pflichtig und kein AHV-Renten-Empfänger, beträgt die Leistungsdauer 60 Tage. Dies betrifft Dich nur bei Kurzeinsätzen < 3 Monaten.

Der GAV Personalverleih wurde zum wiederholten Male für allgemeinverbindlich erklärt. Damit unterstehst Du, auch ohne dass ein Einsatzbetrieb einem GAV unterstellt ist, dem ave GAV Personalverleih. Das sichert Dich als Temporärarbeitenden weiter ab. Weitere Details?

Eine Kurzübersicht zum GAV findest Du hier: Flyer GAV Personalverleih 2022-2023
Der vollständige Gesetzestext lässt sich hier nachlesen: Gesetzestext GAV Personalverleih

Die Ferien/Feiertage sind bei Stundenlohnvereinbarungen in Form eines Prozentsatzes bereits im Bruttolohn enthalten (siehe Rahmenarbeitsvertrag) und werden auf der monatlichen Lohnabrechnung ausgewiesen. Gemäss dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih muss das Feriengeld zurückbehalten werden. Es wird bei Ferienbezug bzw. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt.

Es gibt Wochenend-, Feiertags-, Abend- sowie Nacht-Zuschläge. Diese richten sich individuell nach dem Einsatzbetrieb und werden im Rahmen des Einsatzvertrags festgehalten. Sofern nicht anders angegeben erhältst Du Mo-So 20:00 – 6:00 Uhr Abend-/Nachtzuschlag, und Sa/So/Feiertags 7:00 – 20:00 Uhr Wochenendzuschlag.

Gesetzlich festgelegte Abzüge für AHV/IV/EO, ALV (Arbeitslosenversicherung), NBU (Nichtbetriebsunfall), KTG (Krankentaggeldversicherung), BVG (Pensionskasse) und Weiterbildungskosten werden abgezogen.

Wir zahlen den Lohn immer im Folgemonat aus. Je früher der Rapport via EasyMission eingereicht wird, desto schneller erfolgt die Auszahlung.

Damit Du weisst, wieviel Du monatlich bei einem gewissen Stundenlohn verdienst (unter Berücksichtigung von Ferien, 13. Monatslohn, etc.), verwende bitte unseren Lohnrechner.

Ja! Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen im Rahmen des GAV Personalverleih Weiterbildungsbeiträge ein, welche den Temporärarbeitenden für Weiterbildungen zu Verfügung stehen. Die weitere Abwicklung läuft über “temptraining”. Gerne helfen wir Dir persönlich weiter.
Einen ersten Überblick findest Du hier:
Broschüre temptraining
Homepage tempservice