Rahmenarbeitsvertrag

Der Rahmenarbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Verleihbetrieb (z.B. ein Temporärbüro) und dem Arbeitnehmer abgeschlossen wird, um die allgemeinen Arbeitsbedingungen für eine unbestimmte Anzahl temporärer Einsätze in verschiedenen Einsatzbetrieben zu regeln. Erst mit dem Abschluss des Einsatzvertrages kommt der temporäre Arbeitsvertrag (der sich aus Rahmenarbeitsvertrag und Einsatzvertrag zusammensetzt) zustande. Zu den im Rahmenarbeitsvertrag geregelten Punkten gehören:

  • Allgemeine Bedingungen: Der Vertrag legt die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen dem Verleihbetrieb und dem Arbeitnehmer fest
  • Pflichten des Arbeitnehmers: Details zu den Pflichten des Arbeitnehmers während des Einsatzes und gegenüber dem Verleihbetrieb
  • Pflichten des Verleihbetriebs: Leistungen bei Überstunden, Krankheit, Mutterschaft / Vaterschaft, Unfall, Militärdienst und Ferien. Festlegung der Termine für die Auszahlung des Lohnes, der Zulagen und übrigen Leistungen.

Der Rahmenarbeitsvertrag dient somit als Grundlage für die spezifischen Bedingungen, die im jeweiligen Einsatzvertrag festgelegt werden.