GAV Personalverleih

Der GAV Personalverleih ist ein Gesamtarbeitsvertrag, welcher seit dem 1. Januar 2012 für alle Personalverleiher und Temporärarbeitenden in der Schweiz gilt. Er regelt u.a. Mindestlohn, Arbeitszeit, Ferien- und Feiertagsentschädigung sowie Sozialleistungen.

Er wurde zum wiederholten Male für allgemeinverbindlich erklärt. Damit unterstehst Du, auch ohne dass ein Einsatzbetrieb einem GAV unterstellt ist, dem ave GAV Personalverleih. Das sichert Dich als Temporärarbeitenden weiter ab. Weitere Details?

Eine Kurzübersicht zum GAV findest Du hier: Flyer GAV Personalverleih 2022-2023
Der vollständige Gesetzestext lässt sich hier nachlesen: Gesetzestext GAV Personalverleih