Temporärarbeit

Temporärarbeit bezeichnet eine Arbeitsform, bei der ein Mitarbeiter einem externen Unternehmen, dem sogenannten Einsatzbetrieb, überlassen bzw. verliehen wird.

Das vermittelnde Temporärbüro (Verleihbetrieb) stellt den Mitarbeiter einem externen Unternehmen (Einsatzbetrieb) für eine begrenzte Dauer zur Verfügung. Hierfür wird zwischen dem Temporärbüro und dem Einsatzbetrieb ein Verleihvertrag abgeschlossen, die die Bedingungen der temporären Arbeitsleistung regelt.

Der Mitarbeiter selbst unterzeichnet einen Arbeitsvertrag, bestehend aus Rahmenarbeitsvertrag und Einsatzvertrag, mit dem Temporärbüro. Obwohl das Temporärbüro somit der “rechtliche” Arbeitgeber ist, erbringt der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung direkt beim Einsatzbetrieb, der in der Praxis als “faktischer” Arbeitgeber fungiert.