Einsatzvertrag

Der Einsatzvertrag wird vor Arbeitsaufnahme zwischen dem Verleihbetrieb (z.B. einem Temporärbüro) und dem Arbeitnehmer abgeschlossen. Er regelt spezifische Punkte des temporären Arbeitseinsatzes in einem Einsatzbetrieb und ergänzt die allgemeinen Bedingungen, die im Rahmenarbeitsvertrag festgelegt sind. Erst mit dem Abschluss des Einsatzvertrages kommt der temporäre Arbeitsvertrag (der sich aus Rahmenarbeitsvertrag und Einsatzvertrag zusammensetzt) zwischen dem Verleihbetrieb und dem Arbeitnehmer zustande. Zu den im Einsatzvertrag geregelten Punkten gehören:

  • Art der zu leistenden Arbeit: Welche Tätigkeiten und Aufgaben der Arbeitnehmer während des Einsatzes ausführen soll.
  • Arbeitsort: Der Ort, an dem die Arbeit verrichtet wird.
  • Beginn des Einsatzes: Das Startdatum des temporären Arbeitseinsatzes.
  • Dauer des Einsatzes: Die vorgesehene Dauer des Einsatzes, sei es befristet oder unbefristet, sowie die Kündigungsfrist.
  • Arbeitszeit: Die vorgesehenen Arbeitsstunden und -zeiten.
  • Lohn: Die Vergütung für den Arbeitseinsatz, einschließlich etwaiger Zulagen, Spesen.

Der Einsatzvertrag ist in der Regel befristet und bezieht sich immer nur auf einen spezifischen Einsatz. Nach Beendigung des Einsatzes endet das Arbeitsverhältnis, und für einen neuen Einsatz muss ein neuer Einsatzvertrag abgeschlossen werden.