Verleihvertrag

Der Verleihvertrag ist ein schriftlicher Vertrag, der zwischen dem Verleihbetrieb (z.B. Temporärbüro) und dem Einsatzbetrieb abgeschlossen wird, wenn ein Arbeitnehmer für einen temporären Arbeitseinsatz überlassen wird. Dieser Vertrag regelt die spezifischen Bedingungen und Konditionen des Arbeitseinsatzes und muss von beiden Parteien (Verleihbetrieb und Einsatzbetrieb) unterzeichnet werden. Wesentliche Elemente des Verleihvertrages sind:

  • Adressen und Bewilligung: Der Vertrag muss die Adressen des Verleihers und der Bewilligungsbehörde enthalten.
  • Berufliche Qualifikation: Die beruflichen Qualifikationen des Arbeitnehmers und die Art der zu leistenden Arbeit müssen spezifiziert werden.
  • Arbeitsort und Beginn: Der genaue Arbeitsort und das Startdatum des Einsatzes sind festzulegen.
  • Dauer des Einsatzes: Die vorgesehene Dauer des Einsatzes oder die Kündigungsfristen müssen angegeben werden.
  • Arbeitszeiten: Die für den Arbeitnehmer geltenden Arbeitszeiten sind festzulegen.
  • Kosten des Verleihs: Der Vertrag muss die Kosten des Verleihs, einschließlich aller Sozialleistungen, Zulagen, Spesen und Nebenleistungen, enthalten.

In Fällen zeitlicher Dringlichkeit kann der Verleihvertrag auch nach Arbeitsaufnahme schriftlich abgefasst werden. Es ist wichtig zu beachten, dass einfache Geschäftsbedingungen oder eine Einsatzbestätigung nicht ausreichen; der vollständige Vertrag muss von beiden Parteien gegengezeichnet werden.