Personalvermittlung

Bei der Personalvermittlung, auch Arbeitsvermittlung, werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammengeführt, um einen Arbeitsvertrag abzuschliessen.

Davon zu unterscheiden ist der Personalverleih, bei dem Arbeitnehmer von einem Verleihbetrieb (z.B. Temporärbüro) an einen Einsatzbetrieb temporär überlassen werden, siehe auch Temporärarbeit.

Weitere Informationen finden sich im Arbeitsvermittlungsgesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/de