Arbeitsvermittlungsgesetz

Das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt mit der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) die private und öffentliche Arbeitsvermittlung sowie den Personalverleih.

Das AVG hat drei Hauptziele:

  1. Regulierung der Arbeitsvermittlung: Das Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih fest.
  2. Öffentliche Arbeitsvermittlung: Das AVG sieht die Einrichtung einer öffentlichen Arbeitsvermittlung vor, die dazu beiträgt, einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt zu schaffen und zu erhalten.
  3. Schutz der Arbeitnehmer: Das Gesetz schützt Arbeitnehmer, die entweder die private oder die öffentliche Arbeitsvermittlung nutzen oder die Dienste des Personalverleihs in Anspruch nehmen.

Das Arbeitsvermittlungsgesetz findet sich hier: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/de