Personalverleih

Von Personalverleih spricht man, wenn ein Arbeitnehmer von einem Verleihbetrieb (z.B. einem Temporärbüro) an einen Einsatzbetrieb überlassen wird, um dort für einen bestimmten Zeitraum zu arbeiten.

Der Verleihbetrieb bleibt der formelle Arbeitgeber des Arbeitnehmers, während der Einsatzbetrieb als der faktische Arbeitgeber fungiert, bei dem die eigentliche Arbeitsleistung erbracht wird.

Personalverleih tritt in verschiedenen Erscheinungsformen auf, darunter Temporärarbeit, Leiharbeit (oft auch als Regiearbeit bezeichnet) und das gelegentliche Überlassen von Arbeitnehmern an Einsatzbetriebe.

Weitere Informationen finden sich im Arbeitsvermittlungsgesetz: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1991/392_392_392/de