Bewilligungspflicht
Die Bewilligungspflicht im Kontext des ArbeitsvermittlungsgesetzDas Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt mit der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) die private und öffentliche Arbe... (AVGDas Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) regelt mit der Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) die private und öffentliche Arbe...) dient dem Schutz von Stellensuchenden und verliehenen Arbeitnehmern. Es legt u.a. fest:
- Dass Personen oder Unternehmen, die regelmässig gegen Entgelt Arbeitsvermittlungsdienste anbieten und dabei Stellensuchende mit Arbeitgebern zusammenführt, eine VermittlungsbewilligungEine für die gewerbsmässige Personalvermittlung benötigte Bewilligung. Siehe Bewilligungspflicht. benötigen.
- Dass Unternehmen, die Arbeitnehmer anstellen und diese gewerbsmässig Kunden für Arbeitseinsätze zur Verfügung stellen (Hauptanwendungsfall ist die TemporärarbeitTemporärarbeit bezeichnet eine Arbeitsform, bei der ein Mitarbeiter einem externen Unternehmen, dem sogenannten Einsatz...), eine VerleihbewilligungEine für den gewerbsmässigen Personalverleih benötigte Bewilligung. Siehe Bewilligungspflicht. benötigen.
Die Erteilung dieser Bewilligungen hängt von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ab und ist mit spezifischen Auflagen verbunden:
- Für die Vermittlungs- und Verleihtätigkeit innerhalb der Schweiz ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. Diese wird vom Sitzkanton des jeweiligen Vermittlungs- oder VerleihbetriebsEin Unternehmen oder eine Organisation, die Arbeitnehmer anstellt und diese gewerbsmässig Kunden für temporäre Arbeit... ausgestellt.
- Bei grenzüberschreitender Tätigkeit ist zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung notwendig, die vom SECOStaatssekretariat für Wirtschaft (SECO) (Staatssekretariat für Wirtschaft) erteilt wird. Das SECOStaatssekretariat für Wirtschaft (SECO) fungiert zudem als Aufsichtsbehörde über die kantonalen Vollzugsbehörden.
Hier findet sich ein Verzeichnis aller bewilligten Betriebe: Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe