Arbeitsbewilligung

Ausländische Arbeitskräfte aus EU-/EFTA- oder Drittstaaten benötigen in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung. Man unterscheidet zwischen Kurzaufenthaltsbewilligung (L), Aufenthaltsbewilligung (B), Niederlassungsbewilligung (C) und Grenzgängerbewilligung (G).

Weitere Informationen: https://www.ch.ch/de/ausweise-und-dokumente/aufenthaltsbewilligungen/#ubersicht-uber-die-aufenthaltsbewilligungen