Arbeitsbewilligung
Ausländische Arbeitskräfte aus EU-/EFTA- oder Drittstaaten benötigen in der Schweiz eine Arbeitsbewilligung. Man unterscheidet zwischen Kurzaufenthaltsbewilligung (L), Aufenthaltsbewilligung (B), Niederlassungsbewilligung (C) und GrenzgängerbewilligungIn der EU/EFTA wohnhafte Personen, die als Grenzgänger einen Arbeitsvertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr in der... (G).
Weitere Informationen: https://www.ch.ch/de/ausweise-und-dokumente/aufenthaltsbewilligungen/#ubersicht-uber-die-aufenthaltsbewilligungen