Grenzgängerbewilligung

In der EU/EFTA wohnhafte Personen, die als Grenzgänger einen Arbeitsvertrag zwischen drei Monaten und einem Jahr in der Schweiz abschliessen, erhalten eine Grenzgängerbewilligung (G-Bewilligung) für die Laufzeit ihres Vertrags.

Sollte das Arbeitsverhältnis verlängert werden, kann auch die G-Bewilligung erneuert werden. Bei Arbeitsverträgen, die von Beginn an über ein Jahr laufen oder unbefristet sind, wird die G-Bewilligung für einen Zeitraum von fünf Jahren erteilt.

Weitere Informationen: https://www.sem.admin.ch/sem/de/home/themen/aufenthalt/eu_efta/ausweis_g_eu_efta.html